Feinstaubplaketten erhalten Sie auch bei uns.
Wichtig !
seit 1 Januar 2009 kostet es 40€ und 1 Punkt keine zu haben.
Umweltzone München beginnt ab Mittleren Ring stadteinwärts. Der Ring darf noch ohne Plakette befahren werden.
Feinstaub sind für uns nicht sichtbare Partikel in der Luft, welche durch Staub, Abgase und Umwelteinflüsse entstehen. Er kann nicht von unserem Körper gefiltert werden und legt sich daher schädigend in den Lungenbläschen ab. Dies kann zu Krankheiten führen.
Um diese Verschmutzung einzuschränken, wurde ein Gesetz zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge erlassen. München führt es ab Oktober 2008 ein. Nach Einführung dürfen ausgeschilderte Umweltzonen nur mit gekennzeichneten Fahrzeugen befahren werden. Bei Zuwiderhandlung erfolget eine Strafe von 40€ Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Natürlich gibt es Ausnahmen wie z. Beispiel Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotes „07“ Kennzeichen . Diese brauchen keine Plakette.
Es gibt 3 Stufen der Plaketten. Grün bedeutet überall fahren zu können , bei Gelb und Rot entstehen bereits Einschränkungen .Ohne Plakette darf nicht mehr im Stadtbereich gefahren. Rote Plaketten fallen ab 1.01.2010 weg.
Meistens trifft es Dieselfahrzeuge, aber auch ältere Benzinmotoren können betroffen sein.
Über den Fahrzeugschein lässt sich an hand der Schlüsselnummer feststellen, welche Plakette für Ihr Fahrzeug in Frage kommt. Falls dadurch Einschränkungen entstehen, kann man eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter ins Auge fassen. Ziel ist eine Grüne Plakette!
Gerne stehen wir Ihnen mit Plakette und falls nötig mit Partikelfilter zur Seite.
Ausländische Fahrzeuge brauchen auch eine Umweltplakette im Innenbereich der Städte.
AU-Plakette verschwindet
AU-Plaketten verschwinden 2010 von deutschen Kfz-Kennzeichen.
Seit 1. Januar 2010 werden keine Plaketten mehr auf die vorderen Fahrzeugkennzeichen geklebt. Damit fällt die Abgasuntersuchung (AU) aber nicht aus, sondern wird in die Hauptuntersuchung (HU) integriert und findet zum gleichen Zeitpunkt statt. Die nächste AU wird mit der nächsten HU fällig, auch wenn die letzte AU weniger als zwölf (PKW) oder 24 (LKW) Monate zurückliegt. Andererseits entfällt auch die Pflicht zur Durchführung einer AU vor der Fälligkeit der HU.
Das Prüfverfahren als solches bleibt bestehen. Wir führen auch weiterhin die AU Prüfung durch. Nach bestandener Prüfung stellen wir eine Bescheinigung aus, die zur HU Prüfung vorgelegt werden muss. Die Durchführung muss vor dem auf der HU-Plakette angegebenen Monat liegen.
Abgelaufene und somit überflüssige AU-Plaketten werden bei der nächsten HU entfernt und falls nötig wird eine weiße Blanko-Plakette an die Stelle der AU-Plakette geklebt, damit unschöne Beschädigungen am Nummernschild nicht mehr sichtbar sind.